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Mutter reicht nach Polizeieinsatz an Schule Klage ein

Der Fall von Social-Media-Posts einer Schülerin in Ribnitz-Damgarten, deretwegen der Schulleiter die Polizei holte, hat für mächtig Wirbel gesorgt. Nun klagt die Mutter wegen des Einsatzes.
Diskussion um Polizeieinsatz an Schule
Das Ortseingangsschild von Ribnitz-Damgarten. © Bernd Wüstneck/dpa

Nach dem Polizeieinsatz an einer Schule in Ribnitz-Damgarten (Kreis Landkreis Vorpommern-Rügen) hat die Mutter der betroffenen Schülerin Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht. Die Klage habe das Ziel, das Verhalten von Polizei und Schulleitung als unrechtmäßig festzustellen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag zum Eingang der Klage am selben Tag.

Der Streit um den Polizeieinsatz hatte bundesweit und darüber hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Beamte waren Ende Februar wegen des Verdachts in das Gymnasium gekommen, eine 16-Jährige habe möglicherweise staatsschutzrelevante Inhalte über Social-Media-Kanäle verbreitet. Der Verdacht hatte sich nicht bestätigt.

Nach ersten Medienberichten ging es dabei um ein auf Social Media geteiltes Schlumpf-Video mit Bezug zur AfD. Später hatten die Behörden klargestellt, dass Anlass vielmehr mehrere Screenshots von einem Social-Media-Account der Schülerin bei TikTok gewesen seien. Dabei war etwa von Schriftzügen die Rede, «die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz».

Laut Klage, die der dpa vorliegt, sei die Gefährderansprache rechtswidrig gewesen, ebenso die erfolgte Alarmierung der Polizei durch die Schulleitung und die zuvor unterlasse Benachrichtigung der Erziehungsberechtigen.

Landesbildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) und Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) hatten im Bildungsausschuss des Landtags das Vorgehen des Schulleiters und der Beamten verteidigt, die das Mädchen aus dem Unterricht holen ließen und mit ihm im Schulleiterzimmer ein Gespräch führten. Sie hätten richtig und angemessen gehandelt, hatten beide Minister erklärt. Das Bildungsministerium hatte erklärt, Schulleitungen in MV seien gehalten, die Polizei einzuschalten, wenn bei Besitz, Erstellung und/oder Verbreitung von Textnachrichten, Fotos oder Videos ein strafrechtlicher Hintergrund nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden könne.

Die Schule war zunächst nicht für eine Stellungnahme zur Klage zu erreichen. Laut Gerichtssprecher sei auch eine Aufteilung in zwei Verfahren denkbar, da es zum einen um das Handeln der Schule und zum anderen um das der Polizei gehe. Termine gebe es bislang nicht. Nach Angaben des Rechtsanwaltes der Mutter habe man auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter sowie eine Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung eingereicht, die sich gegen den unbekannten Verfasser einer E-Mail richtet, die die Schule auf das Agieren des Mädchens im Internet hingewiesen hatte.

© dpa
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