Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

17-Jähriger nach Messerangriff in Untersuchungshaft

Bei dem Streit zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden soll es um Drogen gegangen sein. Dann zückte ein 17-Jähriger wohl ein Messer und stach zu.
Polizei Blaulicht
Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. © Lino Mirgeler/dpa

In Schwaben soll ein 17-Jähriger bei einem Streit um ein Drogengeschäft einen jungen Mann mit einem Messerstich in den Bauch verletzt haben. Wie die Polizei am Freitag berichtete, wurde gegen den Jugendlichen ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen. Die Kripo hatte den 17-Jährigen am Donnerstag festgenommen. Der Angriff hatte sich bereits eine Woche zuvor ereignet, der Täter war aber zunächst mit einem Fahrrad geflüchtet.

Am 25. April soll es in Buchloe (Landkreis Ostallgäu) zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden gekommen sein. Dabei soll der 17-Jährige erst mit einer Schreckschusswaffe in die Luft geschossen und dann einen 18 Jahre alten Kontrahenten mit dem Messer verletzt haben. Das Opfer kam ins Krankenhaus, war aber nicht lebensgefährlich verletzt. Nach umfangreichen Ermittlungen konnte die Kriminalpolizei den 17-Jährigen als mutmaßlichen Messerstecher identifizieren.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
«Let's Dance»
Tv & kino
«Let's Dance»: Bendixen raus, Kelly bleibt Topfavorit
Britischer König Charles III.
People news
König Charles reist zu D-Day-Gedenken in Normandie
Billie Eilish
Musik news
Neues Album von Billie Eilish - Spannende Ausreißer-Momente
Online-Plattform X
Internet news & surftipps
Musk lässt Twitter-Webadressen auf x.com umleiten
Unechte Karettschildkröte schwimmt im Meeresmuseum von Stralsund
Das beste netz deutschlands
So gelingen Fotos durch die Glasscheibe eines Aquariums
KI Symbolbild
Internet news & surftipps
Europarat verabschiedet KI-Konvention
Max Verstappen
Formel 1
Formel-1-Star und Sim-Racer: Verstappen ist «nie langweilig»
Ein Balkonkraftwerk in München
Wohnen
Wie melde ich mein neues Balkonkraftwerk an?